BLUE WHITE TOURS
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AGBs 

 

§1 Vertragliche Beziehungen

Blue White Tours  – im folgendem Blue White – bietet als sogenannter Paketreiseveranstalter dem jeweiligen Vertragspartner, der gegenüber dem Endverbraucher als Reiseveranstalter im Sinne von § 651 a BGB Auftritte, entweder als einzelne Reiseleitung oder ein Paket von Reiseleistungen an. Insoweit stellt Blue White ausdrücklich klar, dass Blue White selbst kein Reiseveranstalter ist, sondern im Verhältnis zu ihrem Kunden und zu Dritten nur als Geschäftsbesorger bzw. Dienstanbieter anzusehen ist, der die Angebote einzelner Leistungsträger zu speziellen Arrangements zusammenfasst und an die jeweiligen Reiseveranstalter – folgenden Vertragspartner genannt - weitervermittelt.

Nur bei Angebotenen Einzelreisen ist die  Blue White Reiseveranstalter gegenüber dem Endkunden.

 § 2 Angebot, Auftrag, Bestätigung

Blue White bietet den Vertragspartner zu seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen Reiseleitungen, wie in den Ausschreibungen von Blue White ersichtlich, in eigener Verantwortung an. Der Auftrag der Reiseveranstalter kann schriftlich, mündlich oder auf elektronischem Weg erteilt werden. Diese haben gegenüber Blue White ein Rücktrittsrecht falls Blue White bei Ausschreibungen ohne Sonderwünsche nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Reservierung, bei allen sonstigen Reisen (mit Sonderwünschen) nicht innerhalb von 30Tagen die Auftragsannahme schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg bestätigt. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Er wird mit Eingang bei Blue White wirksam. §9 dieser Vertragsbedingungen findet auf vorstehenden Rücktritt keine Anwendung.

 § 3 Preise und Preisänderungen

Soweit nicht anders ausdrücklich angegeben wird, verstehen sich alle Preisangaben in den Angeboten und Auftragsbestätigungen pro Person, zuzüglich der Mehrwertsteuer  in Euro. Liegt der Reisetermin später als vier Monate nach Vertragsschluss, kann Blue White aufgrund zwischenzeitlicher eingetretener, nicht zum Zeitpunkt der Reservierung vorhersehbarer Umstände eine Preiserhöhung bis zu 5 % vornehmen. Eine Preiserhöhung ist nur bis zu 28 Tage vor Reisebeginn möglich und dem Vertragspartner unverzüglich mit Angabe der Gründe mitzuteilen. Erhöht sich der Preis um mehr als 5%, so ist der Vertragspartner berechtigt, ohne Zahlung eines besonderen Entgelts vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüglich gegenüber Blue White erklärt werden.

§4 Zahlungen

Die Zahlung des vollständigen Reisepreises muss bis spätestens 21 Tage  vor Durchführung der Reise erfolgen. Es kommt auf den Eingang des Betrages an und nicht auf Absendung oder Überweisungsabgabe. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsziele steht es Blue White frei, vorab die Reiseunterlagen gegen Nachnahme zu versenden oder den Rücktritt gemäß §10 dieser Vertragsbedingungen zu erklären.

 

Mietomnibusverkehr:

Bei Auftragserteilung werden 50% der Auftragssumme fällig, spätestens 5 Werktage vor Auftragsbeginn. Restzahlung nach Auftragsende kann in Bar erfolgen oder nach Erhalt der Endabrechnung spätestens 3 Werktage.

Zahlungen müssen auf folgendes Konto vorgenommen werden:

Konto-Nr.:       10308393

BLZ:            70051995

Sparkasse Erding Dorfen            

Bei allen Zahlungen ist unbedingt das Reiseziel, das Reisedatum, die Kundennummer und die Vorgangsnummer anzugeben

 

 § 5 Pflichten von Blue White

Blue White verpflichtet sich, die Rechte und Interessen des Kunden bei Vorbereitungen der Durchführung und der Abwickelung zu wahren. Die Leistungsbeschreibung der Hotels richtet sich nach den Bestimmungen des Hotel- und Gaststättenverbandes  jeweiligen Landes. Sollten solche Bestimmungen in einem Land nicht vorhanden sein, so werden ähnliche Bestimmungen eines ähnlichen Landes herbeigezogen

 § 6 Pflichten des Vertragspartner

Der Vertragspartner ist verpflichtet, seinerseits das erforderliche zu tun, um die vertragsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Reise zu ermöglichen. Verletzt der Vertragspartner diese Pflichten, so ist er Blue White gegenüber zum Ersatz, des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Ebenso hat er ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters oder der Person, derer er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.

 §7 Mitwirkungspflichten

Der Vertragspartner hat bei auftretenden Leistungsstörungen die Pflicht zu sofortigen Information an Blue White und den jeweiligen Leistungsträger, um evtl. Schäden zu verhindern, zu mindern und eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Der jeweilige Leistungsträger ist jedoch nicht berechtigt, Ansprüche im Namen von Blue White anzuerkennen. Eine sofortige Anzeige der Mängel mit Abhilfeverlangen ist auch Vorrausetzung für die Geltendmachung vertraglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche. Abhilfe ist auch durch die Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung oder einer anderen als Ersatz akzeptierten Leistung möglich.

 §8 Endgültige Teilnehmermeldung

Sechs Wochen vor Reiseantritt hat die endgültige Reiseteilnehmermeldung zu erfolgen. Diese Teilnehmermeldung ist nach Personen aufzugliedern, d.h. es ist zu melden, wie viel Einzel- oder/und Doppelzimmer benötigt werden. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Frist beschränkt sich die Haftung von Blue White auf Vorsatz.

 §9 Rücktritt bzw. Kündigung des Vertragspartner

Tritt der Vertragspartner vom Vertrag zurück, so kann Blue White folgende Pauschalen verlangen:

1.) Bei Reisepaket oder Reiseleitung gilt:   Wenn der Vertragspartner vor sechs Wochen vor Reiseantritt zurücktritt oder den Vertrag kündigt entsteht keine Stornogebühr

2.) Bei einem späteren Rücktritt entsteht eine Bearbeitungsgebühr von 15% des Auftragswertes, mindestens jedoch die Entschädigung gemäß dem vorstehenden Absatz.

Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen. Eine höhere Entschädigung, die für Kosten durch Leerbettgebühr, Telefon- und Telefaxkosten usw. entsteht, bleibt ausdrücklich vorbehalten. In jedem Fall hat der Vertragspartner Blue White seinen Rücktritt schriftlich mitzuteilen. Maßgeblich ist der schriftliche Zugang bei Blue White

§10 Kündigung des Vertrages durch Blue White

Vor Reisebeginn kann Blue White von dem Vertrag zurücktreten, wenn der Vertragspartner sich mit den Zahlungen in Verzug befindet. Ein Rücktritt von Blue White ist auch dann möglich, wenn sich der Vertragspartner mit Zahlungen aus weiteren Verträgen in Verzug befindet, d.h. wenn der Vertragspartner mehrere Reisepakete gebucht hat, aber mit der Zahlung eines Reisepaketes in Zahlungsverzug sich befindet, kann Blue White von sämtlichen Verträgen zurücktreten. Die Entschädigungsansprüche von Blue White richten sich in jedem Fall nach §9

 § 11 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnungen, Krankheiten (z.B. Epidemie), Naturkatastrophen oder andere gleichwertige Umstände erheblich erschwert oder beeinträchtigt, so kann sowohl Blue White als auch der Vertragspartner vor Reisebeginn von dem Vertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Vertrag kündigen. In diesem Fall kann Blue White entsprechend den vorgenannten Bedingungen (entspricht §9) vorgehen oder eine angemessene  Entschädigung  verlangen. Die Entschädigung richtet sich nach den bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen.

§12 Gewährleistungen

Im Rahmen der Schadenminderungspflicht ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich Blue White direkt von der Beanstandung in Kenntnis zu setzen. Gleichfalls sind Beanstandungen beim Leistungsträger vorzutragen sowie die größtmögliche Geringhaltung eines evtl. Schadens gelten im Rahmen ihrer Minderungspflicht, insbesondere aufgrund der Mitwirkungspflicht als zumutbar. Die Leistungsträger sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche von Blue White gegenüber anderen anzuerkennen. Sie dürfen lediglich bestätigen, dass sie ihre Beanstandung vorgetragen haben. Voraussetzung für jegliche Ansprüche Blue White gegenüber ist außerdem, dass diese unverzüglich nach dem vereinbarten Rückkehrdatum bzw. nach Auftreten von Mängeln geltend gemacht werden. Die Anmeldung von Ansprüchen muss schriftlich erfolgen. Schadensersatzansprüche aus nichtvertraglichen Rechtsgründen sind ausgeschlossen. Die Haftung von Blue White ist auf die Höhe des Reisepreises beschränkt. Sechs Monate nach dem vereinbarten Rückkehrtermin verjähren sämtliche Ansprüche, die Ihnen im Zusammenhang mit der Buchung und Durchführung der Reise gegenüber Blue White zustehen konnten. Gewährleistungsanspruch bei Naturkatastrophen, Epidemien, oder anderen Krankheiten, Streiks und Ereignissen ähnlicher Arten sind ausgeschlossen. Entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Vertragspartner. 

 § 13 Musikveranstaltungen

Blue White bietet auch an, Musikveranstaltungen durchzuführen. Bei Erkrankung oder anderen wichtigen Verhinderungsgründen von Musikern (ganze Bands oder Einzelsänger) ist Blue White berechtigt, für gleichwertigen Ersatz zu sorgen. Falls dies nicht möglich ist, kann Blue White den Rücktritt von dieser Reiseleistung erklären. Es sind dann lediglich die unmittelbaren Kosten für die Nichtdurchführung der Musikveranstaltung zurückzugewähren.

 §14 Sonstiges

Alle Preise sind, sofern nicht anders bestimmt ist, Endpreise ohne die gesetzliche jeweils geltende Mehrwertsteuer. Die Grundlage für die Preise ist die Beteiligung von 20 Personen. Ab der 21. Zahlenden Person gewährt Blue White einen Freiplatz, ab der 41. Zahlenden Person zwei Freiplätze, soweit keine anders lautende Freiplatzregelung in der Bestätigung enthalten ist.  Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Das postalische Risiko liegt beim Vertragspartner.

Durch unvorhergesehene Ereignisse, z.B. Mehrwertsteueränderungen. Usw. erforderlich werdende Preiserhöhungen muss sich Blue White vorbehalten.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen diese Vertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Die nichtwirksame Regelung soll durch eine der gewollten Regelung möglichst nachstehende ersetz werden.

Blue White bietet dem Vertragspartner die Möglichkeit eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Dazu erhält der Vertragspartner die nötigen Unterlagen.