Busunternehmen - Reiseveranstalter - Mietomnibus- Clubfahrten- Vereinsfahrten- Flughafentransfer- Incoming für Bayern und Europa
Busunternehmen - Reiseveranstalter - Mietomnibus- Clubfahrten- Vereinsfahrten- Flughafentransfer- Incoming für Bayern und Europa
Warenkorb

AGBs

<< Neues T

AGBs der Blue White Tours e.K.

 

§1 Vertragliche Beziehungen

Blue White Tours – im folgendem Blue White – bietet als sogenannter Paketreiseveranstalter dem jeweiligen Vertragspartner, der gegenüber dem Endverbraucher als Reiseveranstalter im Sinne von § 651 a BGB Auftritte, entweder als einzelne Reiseleitung oder ein Paket von Reiseleistungen an. Insoweit stellt Blue White ausdrücklich klar, dass Blue White selbst kein Reiseveranstalter ist, sondern im Verhältnis zu ihrem Kunden und zu Dritten nur als Geschäftsbesorger bzw. Dienstanbieter anzusehen ist, der die Angebote einzelner Leistungsträger zu speziellen Arrangements zusammenfasst und an die jeweiligen Reiseveranstalter – folgenden Vertragspartner genannt - weitervermittelt.

Nur bei Angebotenen Einzelreisen und Busreisen ist die Blue White Reiseveranstalter gegenüber dem Endkunden. Ferner bietet Blue White Tours Mietwagenverkehr und Mietomnibusse an, Bedingungen anhängig in den einzelnen Sparten §5, §5a.

§ 2 Angebot, Auftrag, Bestätigung

Blue White bietet den Vertragspartner Einzelreisenden sowie Busreisenden auch zu seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen Reiseleitungen und Destinationen wie in den Ausschreibungen von Blue White ersichtlich, in eigener Verantwortung an. Der Auftrag der Reiseveranstalter, Reisekunden kann schriftlich, mündlich oder auf elektronischem Weg erteilt werden. Diese haben gegenüber Blue White ein Rücktrittsrecht, falls Blue White bei Ausschreibungen ohne Sonderwünsche nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Reservierung, bei allen sonstigen Reisen (mit Sonderwünschen) nicht innerhalb von 30Tagen die Auftragsannahme schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg bestätigt. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Er wird mit Eingang bei Blue White wirksam. §9 dieser Vertragsbedingungen findet auf vorstehenden Rücktritt keine Anwendung. Außer bei Einzelreisen und Busreisen genügt eine telefonische Absage.

 § 3 Preise und Preisänderungen

Soweit nicht anders ausdrücklich angegeben wird, verstehen sich alle Preisangaben in den Angeboten und Auftragsbestätigungen pro Person, zuzüglich der Mehrwertsteuer in Euro. Liegt der Reisetermin später als vier Monate nach Vertragsschluss, kann Blue White aufgrund zwischenzeitlicher eingetretener, nicht zum Zeitpunkt der Reservierung vorhersehbarer Umstände eine Preiserhöhung bis zu 5 % vornehmen. Eine Preiserhöhung ist nur bis zu 28 Tage vor Reisebeginn möglich und dem Vertragspartner unverzüglich mit Angabe der Gründe mitzuteilen. Erhöht sich der Preis um mehr als 5%, so ist der Vertragspartner berechtigt, ohne Zahlung eines besonderen Entgelts vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüglich gegenüber Blue White erklärt werden.

 

§4 Zahlungen

Die Zahlung des vollständigen Reisepreises muss bis spätestens 21 Tage vor Durchführung der Reise erfolgen. Es kommt auf den Eingang des Betrages an und nicht auf Absendung oder Überweisungsabgabe. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsziele steht es Blue White frei, vorab die Reiseunterlagen gegen Nachnahme zu versenden oder den Rücktritt gemäß §10 dieser Vertragsbedingungen zu erklären.

 

 § 5 Busreiseverkehr/ Einzelreisen/ Mietomnibusverkehr/ Anmietverkehr

 Programm- und Preisänderungen:

Änderungen der angegebenen Fahrstrecke, der Übernachtungsorte und der Preise (auch bei Druckfehlern) bleiben uns vorbehalten. Bei den Musikreisen kann sich durch Auftritte der Stars in Funk und Fernsehen an den angegebenen Tagen eine Programmänderung ergeben.

Durchführung der Reise:

Bei ungenügender Beteiligung (mind. 25 Personen) kann eine Fahrt kurzfristig abgesagt werden. Bei Nichtzustandekommen einer Reise werden, die von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen ohne jeglichen Abzug zurückerstattet. Ein Anspruch auf etwaige Entschädigung gegenüber dem Reiseveranstalter besteht nicht.

 

Reisedokumente:

Bei allen Reisen aus unserem Katalog genügt es für deutsche Staatsbürger, soweit nicht anders vermerkt, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzuführen. Auf die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen wird verwiesen. Für evtl. Folgen der Nichtbeachtung ist jeder Reisegast selbst verantwortlich.

 

Gepäckrichtlinien:

Pro Person dürfen folgende Gepäckstücke mitgenommen werden. 

1 Stück: Gepäckstück (Koffer/ Reisetasche) mit den

max. Maßen: 80 X 50 X 25 cm

1 Stück: Handgepäck (Rucksackgröße) für den Innenraum mit den

max. Maßen: 40 X 30 X 25 cm  

Zusammen darf das max. Gewicht von 25 Kg nicht überschritten werden.

Zusätzliche Gepäckstücke werden nur in Ausnahmefällen mitgenommen, falls der Stauraum ausreichend ist und das zulässige Gesamtgewicht des Busses nicht überschritten wird.

Vom Transport sind generell ausgeschlossen: Tische, Bänke, Stühle, Surfbretter, Zelte, Pavillons, Lautsprecherboxen, Kühlschränke, Gefriertruhen, Boote und sonstige sperrige Gegenstände.

Gefahrengüter wie Gasflaschen und Tauchflaschen sind ebenfalls von der Mitnahme ausgeschlossen. 

Die Mitnahme von Lebensmitteln aller Art ausgeschlossen!!

(außer für den persönlichen verzehr während der Fahrt im normalen Rahmen) 

( Haftung übernimmt hier der Reisende für etwaige Entsorgung, Verzollung usw.)                       

 

Bei Wintersportfahrten gilt pro Person:

1 Paar Ski, Snowboard und eine Skischuhtasche.

Ander Sportgeräte können nur nach Rücksprache transportiert werden und müssen ausdrücklich erlaubt werden.

 

Musikinstrumente: 

Die Mitnahme ist ebenfalls nur nach Rücksprache möglich.

 

Generell haften wir für keinerlei Gepäckschäden / Diebstahl usw.(siehe Haftung)

Generell sind wir nicht verpflichtet Übergepäck oder andere Gegenstände zu transportieren, die Kosten für Rücktransport, Transport durch dritte,

 oder Einlagerung sind vom Reisegast selbst zu tragen.

                                       

Rücktritt durch den Kunden:

Bei Stornierung einer gebuchten Reise entstehen Ihnen folgende Rücktrittskosten:

Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, fallen nach Vertragsabschluss Stornokosten von 30% des vereinbarten Reisepreises an, bei späterer Stornierung gilt folgende Staffelung: 

ab dem 20.Tag vor Reisebeginn                              50 % des Reisepreises

am 4. Tag vor Reisebeginn                                       80 % des Reisepreises

ab dem 3. Tag vor Reisebeginn                              100 % des Reisepreises

Bei Stornierung von Musicalkarten, Theater- bzw. Opernkarten, Schiffs- und Flugreisen, kombinierten Schiffs- und Busreisen können ab 5 Monate vor Reisebeginn Stornokosten bis zu 100 % auf die Eintrittskarten, Flugtickets oder Schiffspassagen entstehen.

Wir empfehlen Ihnen, falls diese nicht in den Leistungen enthalten ist,

eine entsprechende Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.

Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich. 

 

§ 5a Mietomnibusverkehr, Anmietverkehr.

Bei Auftragserteilung werden mind. 50% des Auftragswertes fällig, spätestens 5 Werktage vor Auftragsbeginn. Restzahlung nach Auftragsende kann in Bar erfolgen oder nach Erhalt der Endabrechnung spätestens nach 5 Werktagen.

Bei Mietwagenverkehr können auch andere Vereinbarungen getroffen werden.

Zahlungen müssen auf folgendes Konto vorgenommen werden:

Anmietverkehr, Mietomnibus:

Konto-Nr.:       10308393   BLZ: 70051995

Sparkasse Erding Dorfen   

DE 88 7005 1995 0010 3083 93 

 

Reisekunden, Busreisen

Konto- Nr.: 78034    BLZ:  70169566

VR Bank Taufkirchen/ Dorfen   

DE 13 7016 9566 0000 0780 34  

 

Bei allen Zahlungen ist unbedingt das Reiseziel, das Reisedatum, die Kundennummer und die Vorgangsnummer anzugeben.

Im Mietomnibusverkehr ist der Kunde verpflichtet nach Auftragserteilung sämtliche Unterlagen, wie Streckenplanung, Fahrerdisposition, Fahrzeugeinsatz, Reiseziele, Übernachtung usw., BlueWhiteTours zur Verfügung zu stellen.

Sollte bei der Streckenplanung Mehrkilometer oder sich der Auftrag verlängern, kann Blue White Tours die anfallenden Kosten nachberechnen.

 Die Lenk und Ruhezeiten der Busfahrer werden von BWT eingehalten und wir weisen den Kunden auf die Mitwirkungspflicht hin. Sollte durch die Streckenplanung dieses nicht möglich sein, so hat BWT jederzeit die Möglichkeit die Strecken oder Touren so zu planen, dass dies ermöglicht wird. Die Mehrkosten daraus trägt der Kunde. Sollte keine Einigung vorab zu den Lenk- und Ruhezeiten bestehen, kann BWT auch am Auftragstag den Auftrag stornieren. In diesem Falle kommt BWT für keine Kosten auf.  Sollten Schäden in oder am Bus entstehen die von der zu befördernde Reisegruppe verursacht werden, trägt soweit keine verantwortliche Person zu ermitteln ist, der Auftraggeber im vollen Umfang die Kosten.

 § 6 Pflichten von Blue White

Blue White verpflichtet sich, die Rechte und Interessen des Kunden bei Vorbereitungen der Durchführung und der Abwickelung zu wahren. Die Leistungsbeschreibung der Hotels richtet sich nach den Bestimmungen des Hotel- und Gaststättenverbandes des jeweiligen Landes. Sollten solche Bestimmungen in einem Land nicht vorhanden sein, so werden ähnliche Bestimmungen eines ähnlichen Landes herbeigezogen.

 § 6a Pflichten des Vertragspartners

Der Vertragspartner ist verpflichtet, seinerseits das erforderliche zu tun, um die vertragsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Reise zu ermöglichen. Verletzt der Vertragspartner diese Pflichten, so ist er Blue White gegenüber zum Ersatz, des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Ebenso hat er ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters oder der Person, derer er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.

 §7 Mitwirkungspflichten

Der Vertragspartner hat bei auftretenden Leistungsstörungen die Pflicht zu sofortiger Information an Blue White und den jeweiligen Leistungsträger, um evtl. Schäden zu verhindern, zu mindern und eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Der jeweilige Leistungsträger ist jedoch nicht berechtigt, Ansprüche im Namen von Blue White anzuerkennen. Eine sofortige Anzeige der Mängel mit Abhilfeverlangen ist auch Vorrausetzung für die Geltendmachung vertraglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche. Abhilfe ist auch durch die Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung oder einer anderen als Ersatz akzeptierten Leistung möglich.

 §8 Endgültige Teilnehmermeldung

Sechs Wochen vor Reiseantritt hat die endgültige Reiseteilnehmermeldung zu erfolgen. Diese Teilnehmermeldung ist nach Personen aufzugliedern, d.h. es ist zu melden, wie viel Einzel- oder/und Doppelzimmer benötigt werden. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Frist beschränkt sich die Haftung von Blue White auf Vorsatz.

 §9 Rücktritt bzw. Kündigung des Vertragspartners bei Paketreisen oder Pauschalreisen

Tritt der Vertragspartner oder Auftraggeber vom Vertrag zurück, so kann Blue White folgende Pauschalen verlangen:

1.) Bei Reisepaket, Reiseleitung gilt:  

Wenn der Vertragspartner vor acht Wochen vor Reiseantritt zurücktritt oder den Vertrag kündigt, entsteht keine Stornogebühr nur Bearbeitungsgebühren von 30 % des Auftragswertes

2.) Bei einem späteren Rücktritt entsteht eine Bearbeitungsgebühr von 50 % des Auftragswertes, mindestens jedoch die Entschädigung gemäß dem vorstehenden Absatz.

3.) Stornierung von Reisepaketen:

bis 20 Tage vor Auftragsbeginn:

60 % vom Auftragswertes,

14 bis 5 Tage:

80 % des Auftragswertes,

bis 4 -0 Tage:

90% des Auftragswertes

Bei nicht erscheinen am Reisetag oder Stornierung am Auftragstages 100% des Auftragswertes.

 

Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen. Eine höhere Entschädigung, die für Kosten durch Leerbettgebühr, Telefon- und Telefaxkosten usw. entsteht, bleibt ausdrücklich vorbehalten. In jedem Fall hat der Vertragspartner Blue White seinen Rücktritt schriftlich mitzuteilen. Maßgeblich ist der schriftliche Zugang bei Blue White

§10 Kündigung des Vertrages durch Blue White

Vor Reisebeginn kann Blue White von dem Vertrag zurücktreten, wenn der Vertragspartner sich mit den Zahlungen in Verzug befindet. Ein Rücktritt von Blue White ist auch dann möglich, wenn sich der Vertragspartner mit Zahlungen aus weiteren Verträgen in Verzug befindet, d.h. wenn der Vertragspartner mehrere Reisepakete gebucht hat, aber mit der Zahlung eines Reisepaketes in Zahlungsverzug sich befindet, kann Blue White von sämtlichen Verträgen zurücktreten. Die Entschädigungsansprüche von Blue White richten sich in jedem Fall nach §9

 § 11 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnungen, Krankheiten (z.B. Epidemie), Naturkatastrophen oder andere gleichwertige Umstände erheblich erschwert oder beeinträchtigt, so kann sowohl Blue White als auch der Vertragspartner vor Reisebeginn von dem Vertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Vertrag kündigen. In diesem Fall kann Blue White entsprechend den vorgenannten Bedingungen (entspricht §9) vorgehen oder eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Entschädigung richtet sich nach den bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen.

§12 Gewährleistungen

Im Rahmen der Schadenminderungspflicht ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich Blue White direkt von der Beanstandung in Kenntnis zu setzen. Gleichfalls sind Beanstandungen beim Leistungsträger vorzutragen sowie die größtmögliche Geringhaltung eines evtl. Schadens gelten im Rahmen ihrer Minderungspflicht, insbesondere aufgrund der Mitwirkungspflicht als zumutbar. Die Leistungsträger sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche von Blue White gegenüber anderen anzuerkennen. Sie dürfen lediglich bestätigen, dass sie ihre Beanstandung vorgetragen haben. Voraussetzung für jegliche Ansprüche Blue White gegenüber ist außerdem, dass diese unverzüglich nach dem vereinbarten Rückkehrdatum bzw. nach Auftreten von Mängeln geltend gemacht werden. Die Anmeldung von Ansprüchen muss schriftlich erfolgen. Schadensersatzansprüche aus nichtvertraglichen Rechtsgründen sind ausgeschlossen. Die Haftung von Blue White ist auf die Höhe des Reisepreises beschränkt. Sechs Monate nach dem vereinbarten Rückkehrtermin verjähren sämtliche Ansprüche, die Ihnen im Zusammenhang mit der Buchung und Durchführung der Reise gegenüber Blue White zustehen konnten. Gewährleistungsanspruch bei Naturkatastrophen, Epidemien, oder anderen Krankheiten, Streiks und Ereignissen ähnlicher Arten sind ausgeschlossen. Entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Vertragspartners. 

 § 13 Musikveranstaltungen

BWT bietet auch an, Musikveranstaltungen durchzuführen. Bei Erkrankung oder anderen wichtigen Verhinderungsgründen von Musikern (ganze Bands oder Einzelsänger) ist Blue White berechtigt, für gleichwertigen Ersatz zu sorgen. Falls dies nicht möglich ist, kann Blue White den Rücktritt von dieser Reiseleistung erklären. Es sind dann lediglich die unmittelbaren Kosten für die Nichtdurchführung der Musikveranstaltung zurückzugewähren.

§ 14. Haftungsbeschränkung/ Haftungsausschluss

a) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

aa) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

b) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhen-

de gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.

c) Bei eindeutig und ausdrücklich als vermittelt bezeichneten Leistungen ist Ziffer 1.e) dieser Bedingungen zu beachten.

d) Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder

grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden bis 4000 Euro. Übersteigt der dreifache Reisepreis

diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen

gelten jeweils je Reisenden und Reise. Dem Reisenden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer

Reiseunfall- oder Reisegepäckversicherung empfohlen.

 

e) BWT haftet nicht für Gepäck, das im Fahrgast- oder Gepäckraum zurückgelassen wird, z.B. bei Einbruch.

BWT haftet nicht für Gepäckschäden, die beim Be- und Entladen entstehen oder die durch andere Gepäckstücke verursacht werden.

BWT ist nicht für die Beaufsichtigung des Gepäckes verantwortlich beim Be- und Entladen und haftet auch hier nicht bei Diebstahl oder Verlust.

 

§15 Sonstiges

Alle Preise sind, sofern nicht anders bestimmt ist, Endpreise ohne die gesetzliche jeweils geltende Mehrwertsteuer. Die Grundlage für die Preise ist die Beteiligung von 20 Personen. Ab der 21. Zahlenden Person gewährt Blue White einen Freiplatz, ab der 41. Zahlenden Person zwei Freiplätze, soweit keine anders lautende Freiplatzregelung in der Bestätigung enthalten ist.  Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Das postalische Risiko liegt beim Vertragspartner.

Durch unvorhergesehene Ereignisse, z.B. Mehrwertsteueränderungen. Kraftstoffpreis Erhöhung, Löhne oder Preisänderung anderer Leistungsträger

  usw. erforderlich werdende Preiserhöhungen oder Preisanpassung muss sich Blue White vorbehalten.

Der Gerichtsstand bei allen gerichtlichen Auseinandersetzungen ist Erding oder München.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Die nichtwirksame Regelung soll durch eine der gewollten Regelung möglichst nachstehende ersetz werden.

Blue White bietet dem Vertragspartner die Möglichkeit eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Dazu erhält der Vertragspartner die nötigen Unterlagen.

 

 

extfeld >>

Druckversion | Sitemap
© Blue White Tours e.K.

Anrufen

E-Mail

Anfahrt